DIE THÜGA PLUSGESELLSCHAFTEN
Die Plusgesellschaften schaffen Mehrwert für die Thüga-Gruppe. Zur Realisierung von Synergien bieten sie Beratungs- und Dienstleistungen für alle Stufen der Wertschöpfungskette an.
DIE THÜGA PLUSGESELLSCHAFTEN
Die Plusgesellschaften schaffen Mehrwert für die Thüga-Gruppe. Zur Realisierung von Synergien bieten sie Beratungs- und Dienstleistungen für alle Stufen der Wertschöpfungskette an.
Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten Sie zur Beschaffung von Verlustenergie nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie vom 21.10.2008 (BK6-08-006) konkretisiert diese Vorgaben. Wir beschaffen für Sie den vom Netzbetreiber vorgegebenen Bedarf an Verlustenergie als stündlichen Fahrplan für ein zuvor festgelegtes Kalenderjahr. Dabei bündeln wir Ihren Mengenbedarf mit denen anderer Netzbetreiber, die uns ebenfalls mit der Beschaffung beauftragt haben.
Die Netzbetreiber, die unter nachfolgenden Links zu finden sind, haben sich für die Beschaffung der Verlustenergie für das Modell einer offenen Ausschreibung entschieden und schreiben ihre Verlustenergiemengen entsprechend den Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 21.10.2008 (BK6-08-006), des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren aus.