Thüga: Abschaffung vermiedener Netzentgelte bedroht Kraft-Wärme-Kopplung.

Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zielt darauf ab, die vermiedenen Netzentgelte zwischen 44 bis 64 Prozent – je nach Regelzone – ab 1. Januar 2018 zu reduzieren. Zusätzlich sollen die dann noch verbliebenen Entgelte über einen Zeitraum von zehn Jahren auf null abschmelzen. „Die vermiedenen Netzentgelte sind ein wichtiges Finanzierungsinstrument für den Erhalt und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Mit dem Gesetz würde dieser umweltfreundlichen und wetterunabhängigen Stromerzeugungstechnologie die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden“, so Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft. Die KWK erzeugt dezentral Strom und Wärme, um die Kunden zu versorgen. Der Strom muss daher nicht über große Entfernungen transportiert werden und das deutschlandweite Transportnetz kann kleiner dimensioniert werden. Die dadurch vermiedenen Kosten für den Netzausbau haben bisher die Kraftwerke in Form der vermiedenen Netzentgelte erhalten. „Das hat wesentlich zum Erhalt der KWK beigetragen, da die Strompreise durch den geförderten Ausbau der erneuerbaren Energien stark gesunken sind und die KWK-Erzeugung sonst nicht rentabel zu betreiben wäre“, argumentiert Riechel. „Der Vorstoß des BMWi ist umso unverständlicher, da erst Anfang 2016 das Kraft-Wärmekopplungsgesetz novelliert wurde und der Rahmen für die KWK richtigerweise den veränderten energiewirtschaftlichen Bedingungen angepasst wurde“, so Riechel weiter. Parteiübergreifend bestand Konsens, dass die KWK ein wichtiger Baustein der Energiewende ist, deren Anteil an der Stromerzeugung weiter zu steigern ist. All dies würde bei Umsetzung der aktuellen Planung des BMWi konterkariert.